Gesetze / Landesrecht Hessen / 20-30
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den in der Stadt Frankfurt am Main ansässigen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel und weiteren Amtsgerichten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 21, vom 22.11.2006, verkündet am 29.11.2006
Fundstellen
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22.11.2006 Verkündung
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den in der Stadt Frankfurt am Main ansässigen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel und weiteren Amtsgerichten
GVBl. 2006 Nr. 21, S. 613
verkündet am: 29.11.2006
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26.10.2007 Aufhebung
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
GVBl. 2007 Nr. 23, S. 699
außer Kraft seit: 26.11.2007
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.