Gesetze / Landesrecht Hessen / 16-44
Verordnung zur Festsetzung der Kostenerstattung für die Landtagswahl 2008
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 19, vom 02.10.2008, verkündet am 23.10.2008
Fundstellen
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02.10.2008 Verkündung
Verordnung zur Festsetzung der Kostenerstattung für die Landtagswahl 2008
GVBl. 2008 Nr. 19, S. 890
verkündet am: 23.10.2008
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11.11.2009 Aufhebung
Verordnung zur Festsetzung der Kostenerstattung für die Landtagswahl 2009
GVBl. 2009 Nr. 19, S. 513
außer Kraft seit: 17.12.2009
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.