Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs

ÖPNVFinVO

Anlage 5 (zu § 1 Absatz 1b Satz 1)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Für Anlage 5 ÖPNVFinVO liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 4