Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
ÖPNVFinVOAnlage 5 (zu § 1 Absatz 1b Satz 1)
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 5 ÖPNVFinVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.