Gesetze / VO (EU) Nr. 651/2014 · CELEX 02014R0651-20230701
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
84 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Geltungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Freistellungsvoraussetzungen
- Art 4 Anmeldeschwellen
- Art 5 Transparenz der Beihilfe
- Art 6 Anreizeffekt
- Art 7 Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten
- Art 8 Kumulierung
- Art 9 Veröffentlichung und Information
- Art 10 Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung
- Art 11 Berichterstattung
- Art 12 Monitoring
- Art 13 Anwendungsbereich der Regionalbeihilfen
- Art 14 Regionale Investitionsbeihilfen
- Art 15 Regionale Betriebsbeihilfen
- Art 16 Regionale Stadtentwicklungsbeihilfen
- Art 17 Investitionsbeihilfen für KMU
- Art 18 KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
- Art 19 KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen
- Art 19a Beihilfen für die Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung („CLLD“) teilnehmen
- Art 19b Begrenzte Beihilfebeträge für KMU, die von Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung („CLLD“) profitieren
- Art 19c Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung
- Art 19d KMU-Beihilfen in Form befristeter öffentlicher Eingriffe bezüglich der Versorgung mit Strom, Gas oder aus Erdgas oder Strom erzeugter Wärme zur Abfederung der Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten Preiserhöhungen
- Art 20 Beihilfen für Kosten von Unternehmen, die an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit teilnehmen
- Art 20a Geringe Beihilfen für Unternehmen zur Teilnahme an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit
- Art 21 Risikofinanzierungsbeihilfen
- Art 21a Risikofinanzierungsbeihilfen für KMU in Form von Steueranreizen für private Investoren, die natürliche Personen sind
- Art 22 Beihilfen für Unternehmensneugründungen
- Art 23 Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen
- Art 24 Beihilfen für Scouting-Kosten
- Art 25 Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Art 25a Beihilfen für mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnete Vorhaben
- Art 25b Beihilfen für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und vom ERC geförderte Maßnahmen für den Konzeptnachweis
- Art 25c Beihilfen im Rahmen von kofinanzierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Art 25d Beihilfen für Teaming-Maßnahmen
- Art 25e Beihilfen im Rahmen der Kofinanzierung von Vorhaben, die aus dem Europäischen Verteidigungsfonds oder dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützt werden
- Art 26 Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen
- Art 26a Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
- Art 27 Beihilfen für Innovationscluster
- Art 28 Innovationsbeihilfen für KMU
- Art 29 Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationen
- Art 30 Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Fischerei und Aquakultur
- Art 31 Ausbildungsbeihilfen
- Art 32 Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer
- Art 33 Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen
- Art 34 Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten
- Art 35 Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer
- Art 36 Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung
- Art 36a Investitionsbeihilfen für Lade- oder Tankinfrastruktur
- Art 36b Investitionsbeihilfen für den Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von Fahrzeugen
- Art 38 Investitionsbeihilfen für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
- Art 38a Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
- Art 38b Beihilfen zur Begünstigung von Energieleistungsverträgen
- Art 39 Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte in Form von Finanzinstrumenten
- Art 41 Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
- Art 42 Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Art 43 Betriebsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien und von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen von kleinen Vorhaben und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- Art 44 Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG
- Art 44a Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben
- Art 45 Investitionsbeihilfen für die Sanierung von Umweltschäden, die Rehabilitierung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, den Schutz bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität oder die Umsetzung naturbasierter Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz
- Art 46 Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder Fernkälte
- Art 47 Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
- Art 48 Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen
- Art 49 Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie
- Art 50 Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
- Art 51 Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete
- Art 52 Beihilfen für feste Breitbandnetze
- Art 52a Beihilfen für 4G- und 5G-Mobilfunknetze
- Art 52b Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler Vernetzungsinfrastruktur
- Art 52c Konnektivitätsgutscheine
- Art 52d Beihilfen für Backhaul-Netze
- Art 53 Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
- Art 54 Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke
- Art 55 Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
- Art 56 Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen
- Art 56a Beihilfen für Regionalflughäfen
- Art 56b Beihilfen für Seehäfen
- Art 56c Beihilfen für Binnenhäfen
- Art 56d Gegenstand und allgemeine Voraussetzungen
- Art 56e Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten Finanzprodukten
- Art 56f Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten kommerziellen Finanzprodukten mit zwischengeschalteten Finanzintermediären
- Art 57 Aufhebung
- Art 58 Übergangsbestimmungen
- Art 59