Gesetze / VO (EU) Nr. 651/2014 · CELEX 02014R0651-20230701

Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

84 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Geltungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Freistellungsvoraussetzungen
  4. Art 4 Anmeldeschwellen
  5. Art 5 Transparenz der Beihilfe
  6. Art 6 Anreizeffekt
  7. Art 7 Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten
  8. Art 8 Kumulierung
  9. Art 9 Veröffentlichung und Information
  10. Art 10 Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung
  11. Art 11 Berichterstattung
  12. Art 12 Monitoring
  13. Art 13 Anwendungsbereich der Regionalbeihilfen
  14. Art 14 Regionale Investitionsbeihilfen
  15. Art 15 Regionale Betriebsbeihilfen
  16. Art 16 Regionale Stadtentwicklungsbeihilfen
  17. Art 17 Investitionsbeihilfen für KMU
  18. Art 18 KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
  19. Art 19 KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen
  20. Art 19a Beihilfen für die Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung („CLLD“) teilnehmen
  21. Art 19b Begrenzte Beihilfebeträge für KMU, die von Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung („CLLD“) profitieren
  22. Art 19c Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung
  23. Art 19d KMU-Beihilfen in Form befristeter öffentlicher Eingriffe bezüglich der Versorgung mit Strom, Gas oder aus Erdgas oder Strom erzeugter Wärme zur Abfederung der Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten Preiserhöhungen
  24. Art 20 Beihilfen für Kosten von Unternehmen, die an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit teilnehmen
  25. Art 20a Geringe Beihilfen für Unternehmen zur Teilnahme an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit
  26. Art 21 Risikofinanzierungsbeihilfen
  27. Art 21a Risikofinanzierungsbeihilfen für KMU in Form von Steueranreizen für private Investoren, die natürliche Personen sind
  28. Art 22 Beihilfen für Unternehmensneugründungen
  29. Art 23 Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen
  30. Art 24 Beihilfen für Scouting-Kosten
  31. Art 25 Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  32. Art 25a Beihilfen für mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnete Vorhaben
  33. Art 25b Beihilfen für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und vom ERC geförderte Maßnahmen für den Konzeptnachweis
  34. Art 25c Beihilfen im Rahmen von kofinanzierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  35. Art 25d Beihilfen für Teaming-Maßnahmen
  36. Art 25e Beihilfen im Rahmen der Kofinanzierung von Vorhaben, die aus dem Europäischen Verteidigungsfonds oder dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützt werden
  37. Art 26 Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen
  38. Art 26a Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
  39. Art 27 Beihilfen für Innovationscluster
  40. Art 28 Innovationsbeihilfen für KMU
  41. Art 29 Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationen
  42. Art 30 Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Fischerei und Aquakultur
  43. Art 31 Ausbildungsbeihilfen
  44. Art 32 Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer
  45. Art 33 Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen
  46. Art 34 Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten
  47. Art 35 Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer
  48. Art 36 Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung
  49. Art 36a Investitionsbeihilfen für Lade- oder Tankinfrastruktur
  50. Art 36b Investitionsbeihilfen für den Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von Fahrzeugen
  51. Art 38 Investitionsbeihilfen für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
  52. Art 38a Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
  53. Art 38b Beihilfen zur Begünstigung von Energieleistungsverträgen
  54. Art 39 Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte in Form von Finanzinstrumenten
  55. Art 41 Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
  56. Art 42 Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien
  57. Art 43 Betriebsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien und von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen von kleinen Vorhaben und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
  58. Art 44 Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG
  59. Art 44a Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben
  60. Art 45 Investitionsbeihilfen für die Sanierung von Umweltschäden, die Rehabilitierung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, den Schutz bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität oder die Umsetzung naturbasierter Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz
  61. Art 46 Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder Fernkälte
  62. Art 47 Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
  63. Art 48 Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen
  64. Art 49 Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie
  65. Art 50 Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
  66. Art 51 Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete
  67. Art 52 Beihilfen für feste Breitbandnetze
  68. Art 52a Beihilfen für 4G- und 5G-Mobilfunknetze
  69. Art 52b Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler Vernetzungsinfrastruktur
  70. Art 52c Konnektivitätsgutscheine
  71. Art 52d Beihilfen für Backhaul-Netze
  72. Art 53 Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
  73. Art 54 Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke
  74. Art 55 Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
  75. Art 56 Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen
  76. Art 56a Beihilfen für Regionalflughäfen
  77. Art 56b Beihilfen für Seehäfen
  78. Art 56c Beihilfen für Binnenhäfen
  79. Art 56d Gegenstand und allgemeine Voraussetzungen
  80. Art 56e Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten Finanzprodukten
  81. Art 56f Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten kommerziellen Finanzprodukten mit zwischengeschalteten Finanzintermediären
  82. Art 57 Aufhebung
  83. Art 58 Übergangsbestimmungen
  84. Art 59