Gesetze / MwStSystRL MwStSystRL Art 369za Stand: 02.10.2026 Abweichend von Artikel 94 Absatz 2 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass der im Mitgliedstaat der Einfuhr geltende Mehrwertsteuer-Normalsatz bei Inanspruchnahme dieser Sonderregelung anwendbar ist.