Gesetze / Landesrecht Bayern / Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

medPrFAbk

Anlage Zusatzerklärung zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970

Stand: 27.08.2026

Bayern

Die vertragschließenden Länder stimmen darin überein, im Institut für medizinische Prüfungsfragen auch Aufgaben für die Prüfung in anderen Berufen des Gesundheitswesens zu übertragen, sobald diese Prüfungen nach Änderung der rechtlichen Bestimmungen bundeseinheitlich durchgeführt werden müssen.

Art 14