Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / eAktVO StVollz · GV. NRW. S. 182

Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten in Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz im Land Nordrhein-Westfalen

9 Normen · ausgefertigt 12.03.2024 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Bildung elektronischer Akten
  3. § 2 Struktur und Format elektronischer Akten; Repräsentat
  4. § 3 Übertragung von Papierdokumenten
  5. § 4 Bearbeitung der elektronischen Akten
  6. § 5 Führung und Aufbewahrung elektronischer Akten
  7. § 6 Barrierefreiheit
  8. § 7 Ersatzmaßnahmen
  9. § 8 Geltung der Aktenordnungen
  10. § 9 Inkrafttreten
  11. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.09.2024 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 07.08.2024

    GV. NRW. S. 547

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de).