Gesetze / Landesrecht Bayern / ZDF-Staatsvertrag
ZDF-StV§ 2 Angebote des „Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)“
Stand: 27.08.2026
Das ZDF veranstaltet Fernsehprogramme und bietet Telemedien nach Maßgabe dieses Staatsvertrages und des Medienstaatsvertrages an.