Gesetze / Landesrecht Bayern / Medienstaatsvertrag Vom 14.–28. April 2020
MStV§ 71 Teleshopping-Fenster und Eigenwerbekanäle
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-MStV--alt/71#abs-1 (1) Teleshopping-Fenster, die in einem Programm gesendet werden, das nicht ausschließlich für Teleshopping bestimmt ist, müssen eine Mindestdauer von 15 Minuten ohne Unterbrechung haben. Sie müssen optisch und akustisch klar als Teleshopping Fenster gekennzeichnet sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-MStV--alt/71#abs-2 (2) Für Eigenwerbekanäle gelten die §§ 8 und 10 entsprechend. Die §§ 9 und 70 gelten nicht für Eigenwerbekanäle.