Gesetze / Landesrecht Bayern / Medienstaatsvertrag Vom 14.–28. April 2020
MStV§ 49 (weggefallen)
Stand: 27.08.2026
Für § 49 MStV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.