Gesetze / Landesrecht Bayern / IT-Staatsvertrag
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
12 Normen · Ausgangsfassung vom 30.10.2009 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Präambel
- § 1 Einrichtung, Aufgaben, Beschlussfassung
- § 2 Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
- § 3 Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz
- § 4 Informationsaustausch
- § 5 Errichtung und Aufgaben
- § 6 Trägerschaft, Dienstherrnfähigkeit, anwendbares Recht
- § 7 Organe
- § 8 Aufsicht
- § 9 Finanzierung
- § 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
- § 11 Änderung, Kündigung
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
- Volltext
- Anlage Anhang „Gemeinsames Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung“
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
20.11.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Staatsvertrag vom 20. November 2023 bis 31. Dezember 2023 (GVBl. 2024 S. 66, 642)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.