Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
GKL-StVAnlage § 1 Rechtsform, Name und Sitz
Stand: 27.08.2026
="absatz tab">„GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder“
– im Folgenden: „Anstalt“ oder „GKL“ –
mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und München errichtet.