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Anlage § 1 GKL-StV (Bayern) — Rechtsform, Name und Sitz

Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 01.07.2012 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

="absatz tab">„GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder“

– im Folgenden: „Anstalt“ oder „GKL“ –

mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und München errichtet.