Gesetze / Landesrecht Bayern / Zuständigkeitsverordnung
ZustV§ 63a (aufgehoben)
Stand: 27.08.2026
Für § 63a ZustV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.