Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2024/2025

HG 2024/2025

Art 5 Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung

Stand: 25.08.2026

Bayern

In Art. 65 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128) geändert worden ist, wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; hierbei richtet sich der Nachhaltigkeitsbericht von kleinen und mittelgroßen Unternehmen allein nach dem Gesellschaftsvertrag, soweit nicht gesetzliche Vorschriften unmittelbar anwendbar sind.“ ersetzt.

Art 4 Art 6