Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2021
HG 2021Art 5 Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung
Stand: 27.08.2026
Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Art. 18 Abs. 5 wird aufgehoben.
2. Art. 39 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 4 wird aufgehoben.
b) Abs. 5 wird Abs. 4.