Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
ZustV-LM§ 10 Anerkennung sonstiger für die Beamtentätigkeit förderlicher Zeiten
Stand: 25.08.2026
Die Befugnis nach Art. 31 Abs. 2 Satz 5 BayBesG zur Entscheidung über die Anerkennung sonstiger für die Beamtentätigkeit förderlicher Zeiten wird den in § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 6 genannten Behörden für die Beamtinnen und Beamten übertragen, für die sie zur Ernennung befugt sind.