Gesetze / Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette

ZelterPlErl

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZelterPlErl/(xxxx)#abs-1 (1) Als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die

Zelter-Plakette.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZelterPlErl/(xxxx)#abs-2 (2) Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.