Gesetze / ZahnmedAusbV · BGBl I 2022, 487

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

19 Normen · ausgefertigt 16.03.2022 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 24.11.2022 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 5Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  10. § 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  11. § 7Inhalt des Teiles 1
  12. § 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
  13. § 9Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“
  14. § 10Prüfungsbereich „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“
  15. § 11Inhalt des Teiles 2
  16. § 12Prüfungsbereiche des Teiles 2
  17. § 13Prüfungsbereich „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“
  18. § 14Prüfungsbereich „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“
  19. § 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  20. § 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  21. § 17Mündliche Ergänzungsprüfung
  22. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  23. § 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  24. § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  25. Anlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Änderungsverlauf

  1. 24.11.2022 — 1 Norm geändert · § 14 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.