Gesetze / ZahnmedAusbV · BGBl I 2022, 487
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
19 Normen · ausgefertigt 16.03.2022 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 24.11.2022 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
- § 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7Inhalt des Teiles 1
- § 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
- § 9Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“
- § 10Prüfungsbereich „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“
- § 11Inhalt des Teiles 2
- § 12Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 13Prüfungsbereich „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“
- § 14Prüfungsbereich „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“
- § 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
- § 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
Änderungsverlauf
- 24.11.2022 — 1 Norm geändert · § 14 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.