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ZLV

§ 2 Arbeitshefte und Arbeitsblätter

Stand: 25.08.2026

Bayern

Arbeitshefte und Arbeitsblätter sind von Verlagen hergestellte gedruckte oder digitale Erzeugnisse, welche den Zweck haben, den in den Schulbüchern zu behandelnden Stoff aufzubereiten, zu wiederholen und zu vertiefen.

§ 1 § 3