Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungsverordnung
ZLV§ 2 Arbeitshefte und Arbeitsblätter
Stand: 25.08.2026
Arbeitshefte und Arbeitsblätter sind von Verlagen hergestellte gedruckte oder digitale Erzeugnisse, welche den Zweck haben, den in den Schulbüchern zu behandelnden Stoff aufzubereiten, zu wiederholen und zu vertiefen.