Gesetze / Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WpÜG§ 18 Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Wp%C3%9CG/18#abs-1 (1) Ein Angebot darf vorbehaltlich § 25 nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen oder im Zusammenhang mit dem Angebot für diese Personen oder Unternehmen tätige Berater ausschließlich selbst herbeiführen können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Wp%C3%9CG/18#abs-2 (2) Ein Angebot, das unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder des Rücktritts abgegeben wird, ist unzulässig.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 18 WpÜG →
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.