Gesetze / Landesrecht Bayern / Waldschadinsektenverordnung
WaldSchadInV§ 1 Waldschädlinge
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung regelt die Bekämpfung von schädlichen Insekten im Wald oder auf sonstigen mit Waldbäumen bestockten Grundstücken, sobald sie durch Fraß oder in anderer Weise an Waldbäumen oder Walderzeugnissen unzumutbare Schäden anzurichten drohen. Schädliche Insekten im Sinn dieser Verordnung sind Nonne, Kieferneule, Kiefernspanner, Eichenwickler, Buchenrotschwanz, Buchdrucker, Kupferstecher, Großer und Kleiner Waldgärtner, Großer Tannenborkenkäfer und Eichenprozessionsspinner.