Gesetze / Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§4MEXBek(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WZG%C2%A74MEXBek/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in den Vereinigten Mexikanischen Staaten eingeführt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WZG%C2%A74MEXBek/(xxxx)#abs-2 (2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 30. November 1983 (BGBl. I S. 1416).