Gesetze / Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

WZG§4ESOBek

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Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WZG%C2%A74ESOBek/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnung, die Abkürzung, das Kennzeichen und die Flagge der Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre (ESO) (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WZG%C2%A74ESOBek/(xxxx)#abs-2 (2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. September 1977 (BGBl. I S. 1880).