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Gesetze / Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica

WZCRIBek

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund

Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung von Costa Rica wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Costa Rica deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler

WZCRIBek

Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/WZCRIBek/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/WZCRIBek/(xxxx), abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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