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Gesetze / Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Chile

WZCHLBek

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445, 1925 II S. 115, 1926 II S. 181) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Chile deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

WZCHLBek

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Chile

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/WZCHLBek/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/WZCHLBek/(xxxx), abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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