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Gesetze / Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada

WZCANBek

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kanada deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

WZCANBek

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/WZCANBek/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/WZCANBek/(xxxx), abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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