Gesetze / WSF-DV · BGBl I 2020, 2058
Verordnung zur Gewährung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz
14 Normen · ausgefertigt 01.10.2020 · letzte Änderung 22.02.2024 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- § 2Garantieübernahme
- § 3Bedingungen für die Garantieübernahme
- § 4Angemessene Gegenleistung und Obergrenze für Garantien
- § 5Rekapitalisierungsinstrumente
- § 6Bedingungen für hybride Finanzinstrumente
- § 7Bedingungen für Beteiligungen mit Vollstimmrecht
- § 8Auflagen und Bedingungen für Unternehmen, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen
- § 9Auflagen und Bedingungen bei Stabilisierungsmaßnahmen nach § 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes
- § 10Auflagen und Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes
- § 11Auflagen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch Rekapitalisierungsmaßnahmen
- § 12Vertraglich abzusichernde Rechte des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- § 13Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme
- § 14Inkrafttreten
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.