Gesetze / Landesrecht Bayern / Vermessungs-Ausbildungs- und Prüfungsordnung München

VermAPO-Mü

§ 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Anwärter für die Laufbahn des mittleren vermessungstechnischen Dienstes bei der Landeshauptstadt München haben den Vorbereitungsdienst nach den Bestimmungen für den mittleren vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, der bayerischen Vermessungsverwaltung abzuleisten und die Anstellungsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, abzulegen.

§ 1 § 3