Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I
VergV-LPO I§ 7 Übergangsvorschrift
Stand: 25.08.2026
Für Vergütungen bis einschließlich des Prüfungstermins Frühjahr 2025 sowie Vergütungen nach § 6 Satz 1 Nr. 2 für den Prüfungstermin Herbst 2025 finden die §§ 2 bis 6 in der am 31 März 2026 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.