Gesetze / Landesrecht Bayern / Versammlungsstättenverordnung
VStättVAnlage Anlage (zu § 45 VStättV)
Stand: 25.08.2026
Für Anlage VStättV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.