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Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Glinziger Teich- und Wiesengebiet“

VO-ID212693

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 1 VO-ID212693 liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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VO-ID212693

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Glinziger Teich- und Wiesengebiet“

Landesrecht Brandenburg

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Fassung

Stand: 01.09.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 01.09.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212693/anlage-1

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212693/anlage-1, abgerufen am 01.09.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: BRAVORS · enthält Abbildungen (siehe Original)

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