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Gesetze / Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

VKFVÄndBek 2026

(XXXX)

Stand: 23.09.2025

Bund

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab 1. Januar 2026 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 270,43 Euro.

VKFVÄndBek 2026

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

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Fassung

Stand: 23.09.2025 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 23.09.2025

recht.nulegal.eu/gesetze/VKFVÄndBek 2026/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/VKFVÄndBek 2026/(xxxx), abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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