Gesetze / UNOPSBüroVbgV · BGBl II 2023, Nr. 299
Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn
3 Normen · ausgefertigt 19.10.2023 · letzte Änderung 08.11.2023 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
- 08.11.2023 — 3 Normen geändert · Art 1, Art 2, Art 3 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.