Gesetze / TollwV 1991 · BGBl I 1991, 1168
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut
18 Normen · ausgefertigt 23.05.1991 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Begriffsbestimmungen
- § 1
- Abschnitt 2 · Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 1 · Allgemeine Schutzmaßregeln
- § 2Impfungen und Heilversuche
- § 3Ausnahmen
- § 3aUntersuchungen
- § 4Anzeige von Ausstellungen
- § 5Kennzeichnung
- Unterabschnitt 2 · Besondere Schutzmaßregeln bei Haustieren
- A. · Vor amtlicher Feststellung
- § 6
- B. · Nach amtlicher Feststellung
- § 7Tötung und unschädliche Beseitigung
- § 8Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk
- § 9Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
- § 10Behördliche Beobachtung
- Unterabschnitt 3 · Besondere Schutzmaßregeln bei wild lebenden Tieren
- § 11Schutzmaßregeln im Verdachtsfall
- § 12Schutzmaßregeln nach Feststellung des Ausbruchs und in sonstigen Fällen
- § 12a
- Unterabschnitt 4 · Desinfektion
- § 13
- Unterabschnitt 5 · Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 14
- Abschnitt 3 · Schlussbestimmungen
- § 15
- § 15aWeitergehende Maßnahmen
- Abschnitt 4 · (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
- Anlage(zu § 12 Absatz 1) Untersuchung wild lebender Tiere, ausgenommen Fledermäuse, zur Kontrolle des Impferfolges