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Gesetze / Landesrecht Bayern / Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder

TVoeD_EntgOL_1

Anhang 1 Angleichungszulage

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Angleichungszulage im Sinne der Entgeltordnung Lehrkräfte wird ab 1. August 2016 gewährt.

Sie beträgt ab dem 1. Januar 2019 105 Euro, höchstens jedoch den Betrag, der als Höhergruppierungsgewinn bei entsprechender Anwendung des § 29a Absatz 3 Satz 2 und 3 TVÜ-Länder in der Fassung des § 11 TV EntgO-L zustehen würde.

TVoeD_EntgOL_1

Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder

Landesrecht Bayern

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Fassung

Stand: 25.08.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 25.08.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/TVoeD_EntgOL_1/anhang-1

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/TVoeD_EntgOL_1/anhang-1, abgerufen am 25.08.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: BAYERN.RECHT

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