Gesetze / Landesrecht Bayern / Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
TV_ForstAendTV_6_DBB§ 1
Stand: 25.08.2026
Die Tarifvertragsparteien schließen die nachfolgend genannten Tarifverträge in der Fassung als Anschlusstarifverträge ab, in der sie zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart worden sind; deren Texte sind als Anlagen beigefügt:
1. Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) vom 6. Mai 2015,
2. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW / MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst) vom 6. Mai 2015,
3. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) vom 6. Mai 2015,