Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über Einmalzahlungen-Forst
TV_EinmalzForst_2009§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder – TV-Forst – fallen.