Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TV-Ärzte§ 13 Zulage bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit
Stand: 25.08.2026
Ärzte der Entgeltgruppe Ä 1 in der Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt erhalten eine monatliche Zulage in Höhe der Differenz zur Stufe 1 der Entgeltgruppe Ä 2, sobald sie die Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung um mehr als ein Jahr überschritten haben, ohne dass sie dies zu vertreten haben.