Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TV-Ärzte§ 28 Sonderurlaub
Stand: 25.08.2026
Ärzte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.