Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder

TV Inflationsausgleich Forst

§ 5 Inkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Unter der auflösenden Bedingung, dass die Tarifeinigung zwischen den Tarifvertragsparteien vom 20. Februar 2024 bis zum Ablauf des 30. April 2024 von keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird, tritt dieser Tarifvertrag am 20. Februar 2024 in Kraft.

§ 4