Gesetze / TSEAMV · BGBl I 2001, 856
Verordnung zum Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel
5 Normen · ausgefertigt 09.05.2001 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe, bestimmter Zubereitungen aus Stoffen oder bestimmter Gegenstände
- § 2Erklärung für das Verbringen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Einfuhr aus Drittstaaten
- § 3Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 4Übergangsregelung
- § 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel