Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Umzugskostengesetz
SächsUKG§ 16 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 23. November 1993
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt