Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Umzugskostengesetz

SächsUKG

§ 16 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 23. November 1993

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen

Prof. Dr. Georg Milbradt

§ 15