Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
SächsJAPO§ 20 Zulassungsantrag
Stand: 26.08.2026
Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist beim Landesjustizprüfungsamt elektronisch unter Verwendung des vom Landesjustizprüfungsamt zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars zu beantragen. Die unverzüglich nach Antragstellung nachzureichenden Unterlagen werden vom Landesjustizprüfungsamt bestimmt. Die Frist für die Meldung zur Prüfung endet am 15. Mai und 15. Dezember für den auf den Vorlesungsabschluss des jeweiligen Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin. Die Prüfungstermine und die Reihenfolge der Prüfungsaufgaben werden im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlicht.