Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Gemeindeordnung

SächsGemO

§ 1 Wesen und Organe der Gemeinde

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGemO/1#abs-1 (1) Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Rechtsstaates.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGemO/1#abs-2 (2) Die Gemeinde erfüllt ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner durch ihre von den Bürgern gewählten Organe sowie im Rahmen der Gesetze durch die Einwohner und Bürger unmittelbar.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGemO/1#abs-3 (3) Die Gemeinde ist rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGemO/1#abs-4 (4) Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.

§ 2