Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Beamtengesetz SächsBG § 120 Unabhängigkeit Stand: 26.08.2026 Sachsen Der Landespersonalausschuss übt seine Tätigkeit innerhalb der Schranken der Gesetze unabhängig, weisungsfrei und in eigener Verantwortung aus.