Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Bundesautobahn A 7 Würzburg-Ulm zwischen den Anschlußstellen Feuchtwangen und Dinkelsbühl Vom 1. Februar/19. April 1984
StV_VwV_124945Art 1
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124945/1#abs-1 (1) Das Land Baden-Württemberg überträgt die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf dem über das Gebiet des Landes Baden-Württemberg führenden Teil der Bundesautobahn A 7 Würzburg-Ulm zwischen Betriebskilometer
752
+
294
und
752
+
384,
Länge
90 m
753
+
497
und
753
+
601,
Länge
104 m
755
+
142
und
755
+
156,
Länge
14 m
(Übertragungsbereich) auf den Freistaat Bayern. Werden bei einer Neuvermessung andere Kilometerwerte festgestellt, so treten diese anstelle der in Satz 1 angegebenen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124945/1#abs-2 (2) Der Freistaat Bayern nimmt diese Aufgabe durch die Bayerische Landespolizei wahr.