Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Bundesautobahn A 7 Würzburg-Ulm zwischen den Anschlußstellen Feuchtwangen und Dinkelsbühl Vom 1. Februar/19. April 1984

StV_VwV_124945

Art 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124945/1#abs-1 (1) Das Land Baden-Württemberg überträgt die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf dem über das Gebiet des Landes Baden-Württemberg führenden Teil der Bundesautobahn A 7 Würzburg-Ulm zwischen Betriebskilometer

752

+

294

und

752

+

384,

Länge

90 m

753

+

497

und

753

+

601,

Länge

104 m

755

+

142

und

755

+

156,

Länge

14 m

(Übertragungsbereich) auf den Freistaat Bayern. Werden bei einer Neuvermessung andere Kilometerwerte festgestellt, so treten diese anstelle der in Satz 1 angegebenen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124945/1#abs-2 (2) Der Freistaat Bayern nimmt diese Aufgabe durch die Bayerische Landespolizei wahr.

Art 2