Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz betreffend die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen
StVVAKaminBay_RPfStVArt 8a
Stand: 25.08.2026
Im Rahmen der Pflichtversicherung bei der Anstalt übermitteln die zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz der Anstalt Namen, Geburtsdatum und Anschrift der Bezirksschornsteinfegermeister sowie Beginn und Ende der Bestellung für einen Kehrbezirk.