Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz betreffend die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen

StVVAKaminBay_RPfStV

Art 12

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVVAKaminBay_RPfStV/12#abs-1 (1) Dieser Staatsvertrag tritt vorbehaltlich der Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe am 1. Januar 1972 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVVAKaminBay_RPfStV/12#abs-2 (2) Die Satzung der Anstalt ist von der Bayerischen Versicherungskammer in der im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages geltenden Fassung unter Hinweis auf den Staatsvertrag im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekanntzugeben.

Art 11