Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung
StVTAeBay_RhPf_SaarlStVArt 7
Stand: 25.08.2026
Die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung und ihre Änderungen gelten auch im Land Rheinland-Pfalz und im Saarland. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Land Rheinland-Pfalz und im Saarland im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Einvernehmens des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und werden von der Bayerischen Ärzteversorgung unter Hinweis auf das erteilte Einvernehmen im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und im Amtsblatt des Saarlandes bekanntgegeben.